Preise und Bedingungen
Content Creator
Instagram-Erwähnung / Repost
Als Content Creator biete ich die Möglichkeit, Inhalte auf meinen Social-Media-Kanälen zu teilen – zum Beispiel durch das Posten oder Reposten in meiner Story.
Die Kosten richten sich nach Art und Aufwand der Veröffentlichung und können je nach Umfang zwischen 30 und 300 Franken variieren.
Ich bin offen für Anfragen von Privatpersonen, Marken, Unternehmen, Veranstaltern oder anderen Content Creators, die ihre Projekte oder Produkte in meiner Story präsentieren möchten. Wenn ein Veranstalter wünscht, dass ich über ein Event oder einen Anlass poste, ist das selbstverständlich möglich – gegen die oben genannte Gebühr.
Wichtig: Ich erstelle keine privaten Grußbotschaften und verschicke keine Geburtstagswünsche oder ähnlichen Nachrichten, weder über soziale Medien noch privat per Videonachricht. Mein Fokus liegt ausschliesslich auf professionellen Kooperationen und kreativen Projekten.
Model
Mein Richtwert liegt bei ca. 33 Franken pro Stunde. Wenn ich Kleidung oder Schmuck behalten darf, wird das auf mein Honorar angerechnet. Ich freue mich über Preisvorschläge, da ich noch neu bin und offen für faire Verhandlungen.
Wenn mir ein Shooting oder Projekt besonders gefällt, kann es auch vorkommen, dass ich Inhalte zusätzlich auf meinem privaten Kanal teile.
Schauspieler
Für Schauspielarbeiten rechne ich mit einem Richtwert von ca. 33 Franken pro Stunde. Da ich noch am Anfang stehe, freue ich mich über Preisvorschläge und bin flexibel bei den Konditionen.
Sollte mir ein Projekt besonders gefallen, kann ich es zusätzlich auf meinem privaten Kanal erwähnen.
Synchronsprecher
Als Synchronsprecher orientiere ich mich an einem Richtwert von ca. 33 Franken pro Stunde. Auch hier gilt: Ich freue mich über Preisvorschläge und bin offen für eine faire Vereinbarung.
Wenn mir ein Auftrag besonders zusagt, kann ich diesen ebenfalls auf meinem privaten Kanal hervorheben.
Fotografen / TFP-Shootings
Wenn ein Fotograf Interesse an einem Fotoshooting mit mir hat, freue ich mich auch über TFP-Shootings („Time for Pictures“). Das bedeutet: Weder der Fotograf noch ich zahlen Geld. Der Fotograf darf die entstandenen Bilder ausschließlich für seine Webseite oder soziale Medien nutzen. Dasselbe gilt für mich – auch ich nutze die Fotos nur für meine Kanäle. Wichtig ist dabei, dass ich bei jeder Veröffentlichung markiert werde, und auch ich markiere den Fotografen.
Wenn ein Fotograf meine Bilder zusätzlich für eine Fotoausstellung verwenden möchte, bin ich offen für eine Absprache. Sollten die Bilder verkauft werden, erwarte ich einen angemessenen Anteil oder Prozentsatz am Erlös.
Dresscode
Wenn für einen Auftrag ein bestimmter Dresscode vorgeschrieben ist und ich die passende Kleidung nicht selbst besitze, muss der Auftraggeber die Kleidung organisieren und bezahlen. Wenn ich die Kleidung nach dem Einsatz behalten darf, wird mein Honorar entsprechend angepasst und reduziert. Die Fahrkosten und andere Spesen bleiben davon grundsätzlich unberührt. Nur in besonderen Ausnahmefällen, etwa bei speziellen Events, kann es zusätzliche Vergünstigungen bei Fahrkosten oder Spesen geben. Solche Sonderregelungen gelten ausschließlich nach Absprache.
Preise und Zahlungsbedingungen
Alle oben aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF). Für jede Buchung ist eine Anzahlung von 30 Prozent des Gesamtbetrages erforderlich. Diese Anzahlung muss spätestens drei Tage vor dem vereinbarten Termin oder Projektbeginn vollständig auf meinem Konto eingegangen sein. Der Restbetrag ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Ohne rechtzeitige Zahlung besteht kein Anspruch auf die vereinbarte Leistung.
Arbeitszeugnis / Feedback
Nach Abschluss der gesamten Zusammenarbeit bitte ich um ein kurzes Arbeitszeugnis oder Feedback, in dem Sie schildern, wie Sie meinen Service gefunden haben. Dafür habe ich auch eine Vorlage vorbereitet, die Ihnen das Schreiben erleichtert. Das Arbeitszeugnis ist erst nach Abschluss der Zusammenarbeit fällig, also nach Ende eines Projekts, nach Ablauf von drei Monaten oder nach der vertraglich vereinbarten Zeit. Ein Arbeitszeugnis ist nicht für jeden einzelnen Auftrag erforderlich, sondern nur einmalig für die gesamte Zusammenarbeit.